ING KFZ-Gutachten Braunschweig Wenn Ihr Fahrzeug bei einem Verkehrsunfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt wurde, können Sie Ihre Schadensersatzansprüche bei der gegnerischen Versicherung nach § 249 BGB geltend machen. Dafür benötigen Sie ein vollständig fach- und sachgerechtes Schadensgutachten, welches als Beweissicherung über die Schadenhöhe und Schadenumfang dient. Ein Kfz-Schadensgutachten ist die Grundlage für die Regulierung Ihres entstandenen Sachschadens. Viele Versicherungen fordern Sie auf ein Kostenvoranschlag einzureichen. Ein Kostenvoranschlag gibt jedoch nur eine grob geschätzte Schadenshöhe an und berücksichtigt nicht alle Ihrer Ansprüche.
Unsere Kfz-Sachverständigen stellen den Schaden an Ihrem Fahrzeug fest, erstellen ein unabhängiges Gutachten und setzen sich mit den Versicherungen, für eine reibungslose und schnelle Abwicklung des Schadens, in Verbindung.
Unser Sachverständigenbüro rechnet direkt mit der Versicherung ab, so dass für Sie keine Kosten entstehen.
Als anerkannter und geprüfter Sachverständiger durch die DESAG, ist unser Ingenieur- und Sachverständigenbüro von allen Versicherungen anerkannt.
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