Kapitalmarktrecht Kanzlei Katzorke Mit der Erteilung einer Erlaubnis durch die BaFin unterliegen Finanzdienstleister nach dem KWG, Kapitalgesellschaften / Kapitalverwaltungsgesellschaften nach dem KAGB und Zahlungsdienstleister nach dem ZAG umfangreichen gesetzlichen Pflichten, deren Einhaltung durch die BaFin überwacht wird. Hierzu zählen zum Beispiel:
- Identifizierung der Vertragspartner nach dem Geldwäschegesetz (GwG); - Dokumentationspflichten; - Prüfung des Jahresabschlusses; - Anforderungen an die Kapitalausstattung; - Pflichtmitgliedschaften wie EdW oder BaFin-Umlage.
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